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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ariva GmbH
Allgemeines
Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende AGBs des Bestellers bzw. Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Ariva GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Ariva GmbH.
1. Angebote und Preise
Ohne anderslautende Erklärung in der Offerte, verstehen sich die ausgewiesenen Preise netto, d.h. ohne MwSt. Transportkosten, Fahrzeugüberführung, Verpackung, Leistungen und Lieferungen, die von uns nicht ausdrücklich vereinbart sind, wie insbesondere Chassisabänderungen, Vorführung der Fahrzeuge bei der MFK, Kraftstoffbezüge etc., werden separat in Rechnung gestellt. Die Gültigkeitsdauer der Angebote ist auf 3 Monate befristet.
2. Dokumente/Unterlagen
Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Projektskizzen, etc. sind unverbindlich; ebenso die darin enthaltenen technischen Angaben. Sämtliche Immaterialgüterrechte an Pläne, Zeichnungen, Know-how und Offerten bleiben geistiges Eigentum der Ariva GmbH, sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Ariva GmbH weder Dritten zugänglich gemacht, noch kopiert oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benützt werden. Eine widerrechtliche Verwendung verstösst gegen das Bundesgesetz über denunlauteren Wettbewerb.
3. Lieferbedingungen
Die vereinbarten Liefertermine beruhen auf den Verhältnissen zur Zeit der Bestellung unter Voraussetzung normaler Materialbezugs- und Fabrikationsmöglichkeiten. Die Lieferfristen werden neu angesetzt, wenn:
Die vereinbarten Chassisanlieferungen nicht vertragsgemäss erfolgen;
ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unseren Unterlieferanten den geordneten Fortgang der Arbeiten zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen;
die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekannt gegeben oder nachträglich geändert werden;
die vereinbarten finanziellen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Konventionalstrafen, Folgekosten oder Chômage aus verspäteter Lieferung können nicht geltend gemacht werden. Jegliche Haftung der Ariva GmbH, die dem Besteller oder Dritten aus nicht fristgerechter Lieferung entstehen können (Verspätungsschaden) wird ausgeschlossen. Art. 100 OR bleibt vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung geltend die Zahlungstermine als Verfalltermine. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug. Zahlungen dürfen wegen Mängeln am Liefergegenstand oder Gegenforderungen des Bestellers nicht zurückbehalten oder gekürzt werden. Die Erhebung der Verrechnungseinrede wird ausgeschlossen. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins von 8 % p.a. zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, für die von uns kreditierten Waren den Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers auf dessen Kosten eintragen zu lassen. Nicht vollständig bezahlte Waren dürfen auf keinen Fall als Hinterlage, Deckung oder als Bestandteil von Hypotheken für Gebäulichkeiten dienen, noch dürfen sie ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis verkauft oder vermietet werden; sie müssen sofort nach Empfang durch den Käufer gegen alle Risiken versichert werden.
6. Kaufrücktritt
Der Käufer akzeptiert durch Annahme der Auftragsbestätigung die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ariva GmbH. Sollte der Käufer den von uns bestätigten Auftrag auflösen, so sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens eine Konventionalstrafe von 15 % des Vertragspreises zu verlangen.
7. Versand und Transport
Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Reklamationen über allfällige Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen sind zwecks Abklärung der Ursachen unverzüglich zu melden.
8. Montage
Eine allfällige Montage oder Bearbeitung/Lieferung ausserhalb des Lieferwerke ist im vereinbarten Preis nicht inbegriffen und unterliegt besonderer Berechnung evtl. Vereinbarung.
9. Garantie
Die Garantie für die geleisteten Arbeiten und die gelieferten Gegenstände dauert 2 Jahre ab Übergabetag.
Werden auf Produkte und Services (z.B. VB Fahrwerke und Ariva Springs) abweichende Garantiebedingungen gewährt (z.B. 3 Jahre oder 100'000 km), so müssen diese explizit in unserer Auftragsbestätigung oder dem Auftrag erwähnt werden, damit sie für den Besteller Gültigkeit erlangen.
Die Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf Ersatzlieferung oder Mängelbehebung in unserer Werkstatt oder in einem von uns beauftragten Reparaturbetrieb. Ariva GmbH entscheidet zudem in eigenem Ermessen über Art und Umfang der Mängelbehebung oder Ersatzlieferung.
Jegliche Wandelungs- oder Minderungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist namentlich die Herabsetzung der Preiszahlung, auf Leihfahrzeuge, auf LSVA-Entschädigung, auf Chômage, auf Entsorgung von Materialien, und auf Ersatz direkter oder indirekter Schäden wegen der durch die Vornahme der Garantieleistung beanspruchten Zeit. Mangelfolgeschäden wie beispielsweise direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden, entgangener Gewinn, Arbeits- und Verdienstausfall sowie Betriebsstörungen sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen. Weitergehende Garantien bestehen nicht.
Die Garantie beschränkt sich auf eventuelle Konstruktions- und Fabrikationsfehler und erstreckt sich nur auf fabrikneues Material. Keine Garantie besteht bei natürlichem Verschleiss, Selbstverschulden des Kunden oder bei Drittverschulden, wie namentlich bei Unfall, Überbelastung, unsachgemässer Bedienung, mangelhafter Wartung oder Reparaturen durch Dritte.
10. Reklamationen
Reklamationen bezüglich allfälliger Mängel sind unverzüglich bei der Übernahme des Fahrzeuges anzubringen, ansonsten die Arbeiten am Fahrzeug und die gelieferten Teile als genehmigt gelten und auf die Geltendmachung allfälliger Garantieansprüche seitens der Kundschaft verzichtet wird.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien wird der Sitz der Ariva GmbH vereinbart.
Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht unter Ausschluss der Verweisbestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) Anwendung.
Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen der französischen und deutschen Version dieser AGB, ist die deutsche Version massgebend.
Wangen an der Aare, 2021
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